Sachverständiger
Baufortschrittsprüfung
Als gerichtlich beeidete und allgemein zertifizierte Sachverständige führen wir Baufortschrittsprüfungen, speziell bei der Abwicklung von Treuhandgeschäften im gewerblichen Bereich, im Rahmen des Bauträgervertragsgesetz (BTVG) durch.
Wann ist eine Baufortschrittsprüfung notwendig?
Bei der Errichtung, Sanierung und Erwerbsübergabe von Geschäftsgebäuden, Produktionshallen, ... aber auch Wohnungen und Liegenschaften, die durch Bauträger durchgeführt werden, sind diese lt. Bauträgervertragsgesetz (BTVG) dazu verpflichtet, einen Treuhänder zu bestellen. Zur Beurteilung eines ordnungsgemäßes Abschlusses eines jeweiligen Bauabschnitts kann der Treuhänder zusätzlich einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen beiziehen.
Zahlung nach Bauetappen
Im BTVG sind vom Bauträger durchzuführende Bauabschnitte vorgegeben, die eindeutig abgrenzbar und überprüfbar sind. Diesen festgelegten Bauabschnitten ist ein fix definierter Fahrplan für eine Ratenzahlungen mit Zahlungshöhe und Zeitpunkt hinzugefügt. Während der Bauphase überprüft ein Sachverständiger, ob die Bauarbeiten dem vereinbarten Baufortschritt entsprechen und frei von gravierenden Mängeln sind. In diesem Fall gibt er somit das OK für die nächste Ratenzahlung.
Ratenplan gem. BTVG:
Baubeginn
Fertigstellung des Rohbaus samt Dach
Fertigstellung der Rohinstallationen
Fertigstellung der Fassade und Fenster (einschließlich Verglasung)
Bezugsfertigstellung
Gesamtanlagenfertigstellung
Detail-Infos zum BTGV finden Sie unter www.jusline.at